59. Neues aus der EU (Juni - 1)

Hallo,

anbei findet ihr die ersten EU-News für diesen Monat.

Viel Spaß beim Lesen!

Eure Juniorbotschafter der BBS Westerburg


Und täglich grüßt der Brexit!
Auch diese Woche bleibt der Brexit ein aktuelles Thema und taucht wieder einmal in den Nachrichten auf. Als Teil der Brexit-Vereinbarung verlangt die Europäische Union rund 44 Millionen Euro von Großbritannien. Der Brexit-Hardliner Boris Johnson, welcher bereits oft als eventueller Nachfolger Theresa Mays ins Spiel gebracht wurde, kündigte öffentlich an, die Zahlung zumindest so lange zurückhalten zu wollen, bis eine eindeutige Aussage über das weitere Vorgehen in Sachen Brexit seitens der EU getroffen werde. Laut der FAZ sagte Johnson in diesem Zusammenhang, dass er es schon immer merkwürdig gefunden habe, den gesamten Scheck zu unterschreiben, bevor ein endgültiges Abkommen abgeschlossen sei.
Neustart für die Vorratsdatenspeicherung?
Im Jahre 2016 wurde vom EuGH ein deutliches Urteil zur anlassloses Datenspeicherung getroffen. Damals wurde sich darauf geeinigt, dass diese gegen den Datenschutz und die EU-Grundrechtecharta verstoße. In den letzten Tagen wurde dieses Thema jedoch wiederbelebt: aufgrund der hohen Effizienz der Vorratsdatenspeicherung als Werkezug bei der Strafverfolgung wünschen sich die EU-Justizminister diese nämlich wieder zurück! 
Diesbezüglich wolle man seitens der Justizminister die EU-Kommission dazu beauftragen, eine Lösung für die Massenspeicherung persönlicher Daten zu finden. 
Ob dieses Anliegen wohl der DSGVO entspricht? Wir werden sehen!

Italien - Europas neuer Schuldenpreller?

Dass die italienische Regierung sich nicht an die Schuldenregeln der Europäischen Union hält, ist mittlerweile kein großes Geheimnis mehr. Für solche Fälle steht es der EU jedoch frei, bestimmte Strafmasßnahmen, zum Beispiel Geldbußen, zu verhängen. Bisher hat die EU noch nie von diesem Recht Gebrauch gemacht. Falls die italienische Regierung ihr finanzielles Vorgehen jedoch nicht ändere, könne es laut dem Nachrichtenmagazin welt.de zu einer Geldstrafe von bis zu 3,5 Milliarden Euro kommen. Dafür bedarf es jedoch noch weitere Schritte und Abstimmungen innerhalb der EU, die sich wiederrum über mehrere Jahre ausdehnen könnten.

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